Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbeamtengesetz
LBG NRW§ 15 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
Stand: 26.08.2026
Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 15 LBG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 05.04.2024 – 2 K 5996/21
- OVG NRW, 22.05.2023 – 6 A 3129/20Zitiert von 6
- VG Düsseldorf, 07.01.2021 – 2 L 1122/20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.